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Alt 15.11.2003, 12:09
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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Re: Umgang der Union mit Hohmann

Zitat:
Zitat von Volkmar
Es sind zwei Paar Schuhe, die Du hier ansprichst.

Erst einmal: Ich gebe Dir völlig Recht. Auch Hohmann hat das Recht, seine Meinung zu äußern und zu verbreiten, so abstrus und historisch falsch das auch sein mag. Die sachliche Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit mit dem Inhalt seiner Behauptungen war viel zu spärlich, das hätte ich mir intensiver gewünscht.

Was das Verhalten der CDU angeht: Ebenso wie Hohmann das Recht hat, seine Meinung zu äußern, wird man einer Partei das Recht zugestehen müssen, in einem demokratischen Prozeß nach dem in der Parteisatzung vorgesehenen Verfahren zu zu bestimmen, wen - und damit auch dessen Ansichten - sie in ihren Reihen dulden will und wen nicht. Der Ausschluß aus der CDU-Fraktion, dem wohl noch ein Parteiausschluß folgen wird, führt nicht dazu, daß die Rechte von Herrn Hohmann, seine Meinung zu äußern, beschnitten werden.

Meiner Meinung nach hat die CDU viel zu lange gezögert, Hohmann rauszukegeln. Derartige Ansichten - auch wenn ich ihre Verbreitung für legitim, allerdings auch für verwerflich halte - haben in einer großen demokratischen Volkspartei nichts zu suchen. Ich hätte mir gewünscht, daß die CDU dieses Thema und das Problem Hohmann entschlossener und schneller anpackt als sie es letztendlich getan hat.

Gruß, Volkmar

Gerade die Geschichte mit dem Parteiausschluß ist heikel. In der gestrigen ( Freitags- ) FAZ war ein interessanter Artikel über die Beschneidung der Rechte des Abgeordneten Hohmann, wenn er zuerst aus der Fraktion und dann aus der Partei ausgeschlossen wird. Beim PArteiausschluß entscheidet zunächst ein Schiedsgericht und der betroffenen Abgeordnete kann auch noch die ordentlichen Gerichte bemühen. Beim Fraktionsausschluß hat er diese Rechte nicht und wird quasi mundtot gemacht ohne sich vernünftig wehren zu können. Insofern wird in der FAZ auch die Vorgehensweise ( Fraktionsausschluß vor PArteiausschluß ) kritisiert. Wollt ich nur mal so in die Diskussion einwerfen.#

Ansonsten stimme ich Dir aber auch zu: Die Fraktion hat auch das Recht, sich Hohmann zu entledigen, wenn sie ihn nicht mehr will. Die Frage ist halt nur, ob sich die Fraktion als Organ des BT nicht im Rahmen der Verhältnmismäßigkeit zunächst hätte zurückhalten müssen und ein PArteiausschlußverfahren abwarten müssen.
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Gazelle 2.0
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