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AW: Verweigerung ein Spiel zu zählen
Da nicht bekannt ist, um welchen Landesverband es sich handelt, ist eine detaillierte Antwort schwierig. Allerdings glaube ich, dass bei einem derartigen Sachverhalt die Wettspielordnungen aller Landesverbände ziemlich ähnlich sind:
1. Wertung der Begegnung:
so wie ausgetragen. Fast immer greift hier die sog. normative Kraft des Faktischen (simpel formuliert: "gespielt ist gespielt"). Je nachdem, wie berechtigt Euer Protest war (zu prüfen ist auch, ob er form- und fristgerecht war), evtl. ein Verweis für den gegnerischen Verein bzw. an die gegnerische Mannschaftsführerin. Was Heftigeres (z.B. eine Geldstrafe) kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
2. Richtiges Verhalten:
Zunächst: Auf jeden Fall sofort Protest einlegen (ggf. auch mitten in einem Satz)! Der Mannschaftsführer der Mannschaft, die Protest einlegt, vermerkt sofort schriftlich den Anlass seines Protestes und den genauen Zeitpunkt (Uhrzeit oder auch beispielsweise Spielstand wie z.B. "beim Stand von 2 : 2 im dritten Satz des Einzels X - Y"). Sollte der Mannschaftsführer zufällig gerade an einem anderen Tisch im Einsatz sein, ist eine Protest-Einlegung zumindest meiner Meinung nach ein genügend wichtiger Grund für einen Mannschaftsführer, um sein eigenes Spiel zu unterbrechen (hier kann man sicher auch eine andere Meinung vertreten, dann aber auf jeden Fall bei der nächstmöglichen Gelegenheit wie z.B. in der Satzpause).
Anschließend: Auf jeden Fall versuchen, den Mannschaftskampf ordnungsgemäß weiterzuführen! In Eurem konkreten Fall hätte ich bei einer Schiedsrichter-Verweigerung der gegnerischen Mannschaft einen Spieler meiner eigenen Mannschaft als Schiedsrichter eingeteilt (ich sehe es im übrigen - und zwar aus den verschiedensten Gründen - ohnehin als Vorteil, wenn die eigenen Leute zählen). Wäre das allerdings verweigert worden, dann hätte ich dieses Einzel nicht weitergeführt (und natürlich alles detailliert in einem schriftlichen Protest festgehalten), allerdings alle weiteren sich daran anschließenden Spiele.
Ganz wichtig: Wenn ein einzelnes Spiel aus irgendeinem Grund nicht zu Ende geführt wird, dann würde ich auf jeden Fall darauf bestehen, dass der Mannschaftskampf solange weitergeführt wird, bis - ohne Berücksichtigung des strittigen Spiels - entweder eine Mannschaft den erforderlichen Siegpunkt errungen hat oder bis alle Spiele des vorgesehenen Spielsystems ausgetragen worden sind. Natürlich kann die gegnerische Mannschaft das verweigern, aber u.U. kann sich das bei einem strittigen Verfahren (Entscheidung des Spielleiters oder gar des Sportgerichts) dann negativ für sie auswirken.
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