Zitat:
Zitat von Binninger
Das Ganze kommt mir auch sehr seltsam vor. Kann mal jemand die Begründung des Verbandsschiedsgerichts posten?
2011 gab es mit Einführung ja eine neue Sportordnung. Betreffend Spieler, die in der Vorrunde einen SPV erhalten, steht dort "Dieser Spieler darf in der Rückrunde vom Verein nicht in der/den betreffenden Mannschaft(en) aufgestellt werden."
In der alten Sportordnung von 2010 stand stattdessen der Satz "Dieser Spieler verliert die Berechtigung während der gesamten Spielrunde bis zu der seiner Spielstärke entsprechenden höheren Mannschaft einschließlich als Ersatz eingesetzt zu werden."
Somit wurde also bei der Änderung 2011 der Begriff "eingesetzt" durch "aufgestellt" ausgetauscht. Bis 2010 durfte ein SPV-Spieler also in der Rückrunde nicht eingesetzt werden. Jetzt darf er zwar nicht in der Mannschaft aufgestellt werden. Aber er darf laut Sportordnung 2011 als Ersatzspieler eingesetzt werden. Und genau das hat Singen ja getan.
Ich verstehe also die Entscheidung des Schiedsgerichts überhaupt nicht.
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Das ist ja schon sehr interessant. Bisher gab es nur eine UrteilsVerkündung, eine UrteilsBegründung lässt noch auf sich warten...
Mir scheint als kennen die Herren beim SBTTV ihre eigene Sportordnung nicht, verlangen aber von jedem Verein, dass man sie bis ins letzte Detail verstehen soll...