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Zitat von w_W_
Ja.... hallo..... wir lassen die Abweichungen als Ausrichter zu.
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Nach meiner Einschätzung liegt dein Hauptproblem darin, dass du viele Regelungen der DTTB-Wettspielordnung wie auch die deines Landesverbandes nicht gut genug kennst (das ginge ja noch - da bist du nicht der einzige) und auch nicht bereit bist, sie zu akzeptieren (das ist das größere Problem).
Die Wettspielordnung des DTTB regelt für ganz Deutschland in Abschnitt C, Ziffer 1.4 das Folgende: "Für Einladungsturniere und offene Turniere muss eine Ausschreibung herausgegeben werden, die mit dem Genehmigungsantrag einzureichen ist und die Auflagen der genehmigenden Stelle erfüllen muss.
Die genehmigende Stelle darf Abweichungen von den Internationalen Tischtennisregeln (Teile A und B) zulassen."
Für den Fall, dass die genehmigende Stelle (hier der entsprechende Turnierbeauftragte des TTVN) Abweichungen zugelassen hat, regelt der TTVN in seinen Ausführungsbestimmungen zu WO C 1.4: "Nur wenn bei einer Einzel- oder Mannschaftskonkurrenz Abweichungen von den Internationalen Tischtennisregeln A und B zugelassen sind (z. B. Hardbat-Turniere, Vorgabe-Turniere, Pyjama-Turniere oder Turniere mit anderen Satzlängen als 11), so ist diese Konkurrenz nicht TTR-relevant."
Die Reihenfolge ist also:
Erst beantragt ihr eine Abweichung von den ITTF-Regeln,
dann prüft der Verband, ob er sie für sinnvoll hält oder nicht (Beispiele für Abweichungen, die zugelassen werden können (nicht: müssen), stehen oben in der Klammer),
wenn er sie für sinnvoll hält, lässt er die Abweichung zu,
und dann ist diese Konkurrenz nicht TTR-relevant.
tate hat es verstanden.