Zitat:
Zitat von tate
...Veranstaltern von Turnieren, die gegen die Bestimmungen der Wettspielordnung verstoßen, kann die Turniergenehmigung verweigert oder ein Turnierverbot auferlegt werden.
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Ähnlich ist es im TTVN auch formuliert, aber was ist die Konsequenz daraus? Der Verband kann mir nicht verbieten ein Tischtennisturnier auszurichten (bzw. es brauch mich ja nicht zu interessieren) und wenn ich keinen Turnierantrag einreiche, kann dieser auch nicht "nicht genehmigt" werden.
Kurz und knapp:
a) Ich schreibe ein Turnier aus wie ich es will, beantrage es beim Verband, dieser sagt nein, ich mache es aber trotzdem. Was passiert?
b) Ich schreibe ein Turnier aus, beantrage dieses nicht beim Verband und es kommt raus. Was passiert dann?
In beiden Fällen ist es ein nicht TTR-Relevantes Turnier, aber das war vielleicht sogar mein Ziel.
Ich hab mir gerade mal das Regelwerk bzgl. Turniere (TTVN) durchgelesen. Ich finde zwar den Passus, dass Turniere zu beantragen sind, aber keine Konsequenzen, wenn ich es nicht tue. ... Das ist doch wie anfangs mit dem Frischklebeverbot (oder wie jetzt noch unterhalb der Profiligen).