Zitat:
3.5 Die für eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE) erforderliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten fällt in die Verantwortlichkeit des Vereins, ist von diesem aufzu-bewahren und kann ohne Angabe von Gründen zum Zwecke der Kontrolle eingefordert werden.
3.6 Eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb wird dokumentiert durch die Ein-stufung eines Jugendlichen/Schülers in eine Mannschaft der Erwachsenen durch den Verein.
3.7 Jugendliche/Schüler dürfen nur dann in einer Mannschaft der Erwachsenen mitwirken, wenn sie über eine Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb nach Maßgabe von E 3.5 ver-fügen.
Ansonsten gelten für sie alle Bestimmungen der Abschnitte G und H, sofern dort nicht Änderungen oder Ergänzungen ausdrücklich für diesen Personenkreis aufgeführt sind.
Die Reihenfolge von Jugendlichen/Schülern in Mannschaften der Erwachsenen muss nicht mit der Spielstärkenreihenfolge innerhalb der Nachwuchsmannschaften übereinstimmen.
|

das geht doch nur vor der Hinrunde bzw. Rückrunde oder?