Zitat:
Zitat von Sunstar
Beide Mannschaften haben einen SCHWEREN Fehler gemacht, nach meinem Wissensstand sollte es so sein, dass es jeweils 0:9 gewertet wird gegen beide Mannschaften!
Das wäre dann doppelt bitter, sofern mein Regelwissen korrekt ist und nicht nur die Vereinskassen belasten 
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WO/AB Abschnitt J 19 Wertung von Mannschaftsspielen
b.b.: Ein Mannschaftskampf wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen (siehe aber J 19 c.b und c.c) gewertet, wenn sie einen Spieler oder ein Doppel einsetzt, der oder das für den Verein oder die Mannschaft
bzw. für den Platz in der Mannschaft keine Spielberechtigung bzw. keine
Einsatzberechtigung hat. Auf einem falschen Platz aufgestellte Spieler oder Doppel gelten als nicht einsatzberechtigt für den betreffenden Platz in der Mannschaft.
Grundsätzlich also kampflose Wertung für Nordstemmen und gegen Gronau, wenn der Mannschaftskampf weiter durchgeführt worden wäre.
Aber
WO/AB Abschnitt J 19 Wertung von Mannschaftsspielen
b.e.: Ein Mannschaftskampf wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen (siehe aber J 19 c.b und c.c) gewertet, wenn sie einen Spielabbruch aus anderen als den in b.h genannten Gründen verschuldet.
b.h zählt äußere Bedingungen auf, unter denen ein Spiel nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann (unzureichende Beleuchtung etc.).
Und jetzt kommt J 19 c.b. ins Spiel:
Verstoßen beide Mannschaften gegen die einschlägigen Bestimmungen, ist der
Mannschaftskampf für beide als verloren zu werten. Dabei hat die Wertung mit jeweils 0:2
Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spiele
(0:9, 0:8, 0:7, 0:6, 0:5, 0:4 oder 0:3), Sätze und Bälle zu erfolgen. In der entsprechenden
Tabelle ist durch eine Fußnote darauf hinzuweisen.
Beide Mannschaften haben für einen Spielabbruch gesorgt und damit gg. J 19 b.e. verstoßen.