Zitat:
Zitat von fox_tt
2 Spieler aus der 3. Mannschaft kamen zum 3. mal in der 2. Mannschaft zum Einsatz und haben damit ihre Spielberechtigung für die 3. Mannschaft verloren. Das ist für die 3. erstmal nicht so schlimm, da diese kein Spiel mehr hatte aber die 4. spielte ja noch gegen Falkenau. Dadurch das in der 3. Mannschaft nun nur noch 4 Stammspieler vorhanden waren müssten die Nr. 1 und 2 der 4. Mannschaft automatisch in die 3. Mannschaft hochrücken (damit dort wieder 6 Stammspieler vorhanden sind) und würden die Spielberechtigung für die 4. verlieren und wären gegen Falkenau nicht spielberechtigt gewesen.oder?
|
Keine Abwertung erforderlich, da alle Spiele am 21.04.2012 stattfanden und die Aufrückpflicht zum 22.04.2012 hätte erfolgen müssen.
WSO D 2.5.1:
"Mit seinem dritten Einsatz als Ersatzspieler in einer Mannschaft innerhalb einer Hin- oder Rückrunde verliert ein Spieler seine Einsatzberechtigung für alle nachgeordneten Mannschaften in der Hin- oder Rückrunde und seinen Status als Stammspieler für die Mannschaft, der er bisher zugeordnet war. Die nachgeordneten Mannschaften sind
sofort zum nächsten Tag gemäß VMM auf die Sollstärke laut angewandtem Spielsystem aufzufüllen, wenn die erforderliche Anzahl an Stammspieler unterschritten wurde."