Zitat:
Zitat von Schnitzellover
"Bei nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß A 11.3 kann der Veranstalter den Start von Teilnehmern in seiner oder in weiteren möglichen Altersklassen sowie in stärkeren Leistungsklassen zulassen, wenn der organisatorische Ablauf dies ermöglicht. "
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Und ab Anfang Mai wird dies in Bayern auch bei weiterführenden Veranstaltungen erlaubt sein. Die WO wird hier geändert.