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AW: Notwendigkeit eines Zählers im TTTV
Also für den Bayerischten Tischtennisverband wüsste ich auf Anhieb nicht, an welcher Stelle des Vorschriftenwerks irgendwas geregelt ist, was mit dem Zählen bei Mannschaftskämpfen in den unteren Ligen (ohne eingeteilten Oberschiedsrichter) zu tun hat.
In meiner jahrzehntelangen Erfahrung ist mir jedoch nichts anderes bekannt, als dass in Bayern jeweils Spieler der einzelnen Mannschaften zählen. Meistens wird zu Beginn des Mannschaftskampfes einer der beiden Tische einer Mannschaft fest zugeordnet. Deren Spieler nehmen dann, sofern sie nicht gerade ein Spiel auszutragen haben, abwechselnd die Aufgabe eines Zählers wahr. Bei Vierer-Teams und zwei parallelen Eingangs-Doppeln funktioniert das natürlich nicht, in diesem Fall zählen - nach jedem Satz wechselnd - jeweils ein Mitglied des Doppels A sowie ein Mitglied des Doppels B.
Ob das im Falle einer sportgerichtlichen Streitigkeit als "Gewohnheitsrecht" einzustufen ist, ist natürlich eine andere Frage. Aber merkwürdigerweise funktionieren auch in einem relativ durch-regulierten Sport wie dem unseren derartige überkommene sog. "ungeschriebene Gesetze".
Allerdings kann ich natürlich nicht ausschließen, dass in irgendeiner bayerischen Durchführungsbestimmung vielleicht doch etwas zum Zählen geregelt ist.
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