die beschwerde sollte wohl eine art protest sein!!!
dem sportfreund war garnicht klar das man bei so einer entscheidung protest einlegen konnte.
dies hat dieser erst erfahren, nachdem er sich beim sttv über deren ansicht zur situation erkundigt hat.
da wurde ihm erklärt, es zuerst persönlich bzw. als nächsten schritt über einen einspruch zu versuchen.
das er diesen hinweis (einspruch einzulegen) nicht vom ranglistenverantwortlichen, sondern erst vom sttv bekommen hat, sagt eigentlich alles über die kompetenz des verantwortlichen. dieser hätte ja in den vielen emails einfach sagen können, das die möglichkeit besteht einspruch einzulegen.
hier auch anzumerken, dass es garnicht zu so einem problem gekommen wäre, wenn man wie im vorjahr nur eine staffel gehabt hätte.