Zitat:
Zitat von eingeselleaufderlinie
Für alle Klassen gilt, daß ein Verzicht auf den Aufstieg nur dann möglich ist, wenn er bis zum 24.05.2012 verbindlich erklärt worden ist und darüber hinaus der dadurch freiwerdende Platz durch einen Verein eingenommen wird, der die Anwartschaft auf einen zusätzlichen Aufstieg besitzt.
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Ich möchte auf dem Bezirkstag diesen Satz um die zwei Worte "unseres Bezirks" hinter "durch einen Verein" ergänzen. Denn was nützt es dem Bezirk, wenn etwa Ruhrstadt Herne oder Lendringsen auf den Aufstieg verzichtet und der freiwerdende Platz durch einen Relegationsteilnehmer aus einem anderen Bezirk eingenommen wird. In solch einem Fall darf ein Verzicht nicht mehr möglich sein, weil dadurch ein freier Platz in der BL wegfällt; es muss dann ein kompletter Rückzug erfolgen.
Auf der letzten Sportausschusssitzung war der Staffelleiter auf Bezirksebene aber der Meinung, dass der WTTV im Fall etwa des Verzichts von Lendringsen auch nach den Relegationsspielen eine andere Mannschaft des Bezirks nachträglich als Direktaufsteiger akzeptieren würde (also Querenburg).
Gruss Hdd