Zitat:
Zitat von Nullinger
Hat wer was von grob geschrieben?
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du nicht
aber das ergibt sich aus dem Zusammenhang.
Denn bei "leichter Fahrlässigkeit" würde die Versicherung zahlen müssen, ohne wenn und aber.
Erst bei besagter "grober" Fahrlässigkeit kommt überhaupt ein Nichtzahlen in Frage.
Zitat:
Der 130-Fahrer muss die Augen aufmachen und den Verkehr hinter sich beobachten.
Gleichzeitig muss der 2xx-Fahrer aber ebenfalls die Augen aufmachen und bei dichtem Verkehr vielleicht dann doch mal kurz auf <200 bremsen.
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Das Gesetz ist aber auf Seite des Schnellfahrers.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.....
Zitat:
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Es klingt aber so, als sei da einer nicht ganz an das Verkehrsaufkommen angepasst gefahren.
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Könnte man meinen
Aber sicher scheint mir das nicht zu sein.
Klingt für mich eher nach nem politisch motivierten Präzedenzurteil.