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AW: Wechsel(gerüchte) 2012/2013
WO
4.2 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrages zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden. Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/ Übergabebestätigung oder des Telefax- Empfangsjournals. Die Rücknahmemöglichkeit gilt nicht für die vier höchsten Spielklassen. Weitere Anträge zum gleichen Wechseltermin und verspätet gestellte Anträge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt.
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