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AW: Wechsel(gerüchte) 2012/2013
Ein gestellter Antrag kann vor Ablauf der Wechselfrist weder zurückgezogen noch geändert werden. Er kann lediglich nach Ablauf der Wechselfrist einen Monat lang anulliert werden, wenn das von allen drei beteiligten Seiten (Spieler und beide Vereine) schriftlich bestätigt wird. Der Rest sind Feinheiten, wie man das rechtzeitige Versenden belegen soll.
Bezogen auf Kais Frage: Vor Ablauf der Wechselfrist kann der Antrag nicht verändert oder zurückgezogen werden. Nach Ablauf der Wechselfrist (also jetzt) kann ohne das schriftliche Einverständnis des Spielers ein beantragter Wechsel nicht zurückgenommen werden.
Der nicht mehr am Wechsel interessierte Verein, welcher von den beiden das auch sein mag, hat nun bis Ende Juni Zeit, die Unterschrift des Spielers und die des anderen Vereins zu erbetteln und das dann zum Verband loszuschicken.
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