Zitat:
Zitat von heinotto
Ulli, sehe ich aus einem anderen Blickwinkel.
Die Wettspielordnung sagt:
7.7.1.1
Entsprechend der Ergebnisse der Meisterschaftsrunde steigen die als Aufsteiger gekennzeichneten Mannschaften, entsprechend der Vereinsmeldung, in die nächst höhere Spielklasse auf und die als Absteiger gekennzeichneten Mannschaften in die nächst tiefere Klasse ab. Verzichtet eine als Aufsteiger gekennzeichnete Mannschaft auf den Aufstieg, ist die nächstplatzierte Mannschaft der betreffenden Klasse bzw. Gruppe aufstiegsberechtigt, verzichtet auch diese Mannschaft, entscheidet das zuständige Verwaltungsorgan über das Aufstiegsrecht dieser Klasse / Gruppe.
Demnach könnte (müsste) Rodheim aufsteigen.
Liege ich da falsch?
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Ich würde mich für Bad Nauheim und den Wetteraukreis (Nachrücker uaf Kreisebene) freuen, wenn ich daneben liege. Aber ich fürchte es gelten vorrangig die Ergebnisse der Relegationsspiele
Für die BOL ist gemäß 7.7.1.3 klar, dass zunächst Kesselstadt nachrückt und in der BL4 ist dann keine UNterbesetzung mehr.