Zitat:
Zitat von Sven M.
D.h. ich darf in Kurven nicht mehr zum Überholen ansetzen? Weil es ja sein könnte, dass ein Heizer von hinten mit 250 angerauscht kommt? Und er muss natürlich nicht darauf achten, ob er noch rechtzeitig zum Stehen kommen könnte, wenn in der Kurve plötzlich ein anderes Fahrzeug auftaucht... 
Tolle Logik, wirklich. Sehr realitätsnah... 
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Der 7777ste Beitrag und dann sowas.

Ich bin mir nicht sicher, ob du es nicht verstehen willst oder kannst.

Du musst dich vor dem Spurwechsel davon vergewissern, ob dies gefahrlos, d.h. für dich und andere, möglich ist. Und wenn du das nicht kannst, weil du gerade die sachsen-anhaltinischen Serpentinenautobahnen entlangfährst, darfst du die Spur nicht wechseln. §1 StVO, gegenseitige Rücksichtnahme, gilt schließlich nicht nur für den gewissenlosen Raser, sondern auch für dich. Was du hier schreibst, ist ja gewissermaßen ein Freibrief für alle: "Ich kann nichts dafür, ich konnte ihn ja nicht sehen". Interessant.

So werde ich demnächst mal ausparken.

Und natürlich ist der Schnellfahrer nicht von seinen Pflichten im Straßenverkehr befreit. Wer rücksichtslos fährt, ist angemessen zu bestrafen. Aber rücksichtloses Fahren ist grundsätzlich erstmal keine Frage der Geschwindigkeit.