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Alt 01.06.2012, 13:23
User 13646 User 13646 ist offline
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Foren-Stammgast 1000
 
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Zitat:
Zitat von mitt Beitrag anzeigen
Was die Sollstärke betrifft, aus der RLO des DTTB:

4.4 Gruppen-Sollstärke
Die Sollstärke einer Gruppe beträgt zehn Mannschaften.
Die Sollstärke darf nur überschritten werden, wenn ansonsten nicht alle auf eine höhere Spielklasse verzichtenden Mannschaften sowie alle Absteiger, Direktaufsteiger und Relegationssieger aufgenommen werden können.
In diesen Fällen spielt die betroffene Gruppe mit einem entsprechenden Überhang, und am Ende der Spielzeit erhöht sich die Anzahl der Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend.

Da die Sollstärke von 10 gegeben ist, gibt es m.E. auch keinen Nachrückerplatz für den Zweiten der Relegation.
Neben der von dir richtig zitierten Passage aus der RLO des DTTB gab es auf tischtennis.de vor einiger Zeit folgende News:
"Der in der RLO verwendete Begriff "Sollstärke" von zehn Mannschaften kann übrigens missverständlich sein. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine Mindeststärke. So gibt es Staffeln, die planmäßig jede Spielzeit mit mehr als zehn Mannschaften starten werden, sofern keine der qualifizierten Mannschaften einen Spielklassenverzicht vornimmt. Dies sind: Regionalliga Südwest (12 Mannschaften), Regionalligen Süd, Nord, West (jeweils 11) und die Oberligen Nord, Nord-Ost (jeweils 11)."
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