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AW: BL Ost 2012/2013
Ist aber in der WO des TTVN auch klar geregelt, dass so etwas durchaus möglich ist:
G 13
b
"Sollte die Staffel danach noch immer nicht die Sollstärke (zehn Mannschaften) erreicht haben, werden die weiteren freien Plätze in der Staffel in folgender Reihenfolge vergeben:
- der Tabellenneunte der Staffel
- der beste Tabellendritte der nächsttieferen Spielklasse nach Vorrangigkeit (gemäß G 8 b)
- der Tabellenzehnte der Staffel
- der zweitbeste Tabellendritte der nächsttieferen Spielklasse nach Vorrangigkeit usw.
c
Dabei gibt es keine Untergrenze für das Auffüllen einer Staffel. Unter Einhaltung der
obenstehenden Reihenfolge kann bei Verzicht aller zuvor berechtigten Mannschaften auch
aus tieferen als der nächsttieferen Spielklasse aufgefüllt werden."
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