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Alt 09.06.2012, 19:50
Matousek Matousek ist offline
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AW: 1.Bezirksliga Oberbayern/West, Herren 2012/2013

Zitat:
Zitat von Harry Stiegler Beitrag anzeigen
Mit Sportgerichtsurteilen hat das nichts zu tun. Es gab einfach in den letzten Jahren den ein oder anderen Fall, wo offensichtlich den DfB für die Relegation Vorrang vor WO G3 eingeräumt wurde.

Denk doch mal an die 1. BL OBB West der Saison 09/10 zurück. Damals wurde Erdweg Meister und FFB II Zweiter. (Tierparknähe II landete weit abgeschlagen auf dem 3. Platz, wenn ich mich recht erinnere Sorry ) Erdweg verzichtete damals auf den Aufstieg in die LL S/W, aber FFB II durfte deshalb nicht automatisch den Platz des Meisters einnehmen, sondern musste den Weg durch die Relegation gehen. Wenn sie damals das erste Relegationsspiel verloren hätten, wäre in dem Jahr gar keine Mannschaft aus der 1. BL OBB West in die LL S/W aufgestiegen.
Doch, FFB 2 dann anstelle von Erdweg.
FFB 2 hat deshalb Relegation gespielt, weil sich Erdweg erst bei Meldeschluß, nachdem Paulaner nach DAH gewechselt ist, gegen den Aufstieg entschieden hat. FFB 2 hatte zuerst gg. Siegertshofen gewonnen (2.Schwaben) u. dann gg. Smü 2. Smü2 hat aber dann verzichtet u. daher ist Siegertshofen doch noch in die LL aufgestiegen.
Aufstiegsturniere würden nur die Meister der jew. darunter liegenden spielen. Aufstiegsturnier gibt es immer in dem Fall, wenn es mehr als zwei paralelle Ligen unter der oberen Liga gibt.
Die Relegation ist eine zusätzliche Aufstiegs bzw. Auffüllmöglichkeit.
Du glaubst doch nicht, dass in so einer Situation nicht die WO gewälzt würde, wenn es zu so einer Situation kommt.
G 4 Allgemeine Aufstiegsregelungen
In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens zwei Mannschaften auf, im Falle von 3 unterstellten parallelen Spielgruppen mindestens 3 Mannschaften.
Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw. Spielgruppe in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen.
Sind der höheren Spielklasse bzw. Spielgruppe mehrere parallele Spielgruppen untergeordnet, so finden Aufstiegsspiele statt, wenn die Zahl der parallelen Spielgruppen die Zahl der benötigten Aufsteiger übersteigt. Berechtigt zum Aufstieg bzw. zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen sind in diesem Falle nur die Ersten der untergeordneten Spielklassen bzw. Spielgruppen. Verzichtet eine aufstiegsberechtigte bzw. an den Aufstiegsspielen teilnahmeberechtigte Mannschaft, so kann sie nur durch den Tabellenzweiten ersetzt werden.
Auszug DfB für die Relegation
18. Der Sieger der Relegationsrunde erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg.
Dieses Recht ist auf den Sieger beschränkt.
19. Sofern eine Spielklasse nach direktem Auf- und Abstieg, Relegationsaufstieg, freiwillige
Meldung aus dieser Klasse in eine tiefere, Rückzug von Mannschaften aus
höheren Spielklassen in diese Spielklasse, Ausscheiden von Mannschaften (Verzicht)
und Auffüllen der übergeordneten Liga noch nicht ihre Sollstärke gemäß G 1
erreicht hat, wird die Spielklasse in folgender Reihenfolge aufgefüllt:
- Platz 2 der Relegationsrunde,
- Platz 3 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
- Platz 4 der Relegationsrunde (falls ausgespielt)
- bester Absteiger der aufzufüllenden Spielgruppe
20. Sofern die Spielklasse danach immer noch nicht ihre Sollstärke erreicht hat, wird
gemäß WO G 5 (zusätzlicher Aufstieg) aufgefüllt, sofern noch nicht berücksichtigt.
21. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit zur Auffüllung sind Mannschaften, die gemäß
WO G 7 während der Spielzeit zurückgezogen haben oder aus der Spielklasse
gestrichen worden sind und Mannschaften, welche die Teilnahme an der Relegation
verweigert haben.
22. Diese Durchführungsbestimmungen treten mit Veröffentlichung in Kraft!

Geändert von Matousek (09.06.2012 um 20:47 Uhr)
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