Zitat:
Zitat von Matousek
@Harry Stiegler:
Vllt hilft Dir das.
Ein weiterer Absatz aus der WO G4:
In allen bayerischen Spielklassen kann in Ergänzung der allgemeinen Abstiegs- und Aufstiegsregelungen (G 2 bis G 5) fakultativ auch ein Relegationsverfahren zur Ermittlung von zusätzlichen Aufsteigern bzw. zur Auffüllung der übergeordneten Spielklassen eingeführt werden.
Habe ich vorher nicht mit einkopiert!
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Hallo Rudi,
ich habe in den letzten Tagen keine Kosten und Mühen gescheut, um der Sache auf den Grund zu gehen (wobei sich die Kosten in Zeiten der postindustriellen Kommunikationsgesellschaft mit flatrates etc. in Grenzen halten). Um es vorwegzunehmen: es sieht so aus, als würde ich Recht behalten. Ich möchte allerdings gleich hinzufügen, daß es mir nicht in erster Linie darum geht, Recht zu haben, sondern darum, diese diffizile regeltechnische Frage zu klären. Wenn bei meiner Recherche herausgekommen wäre, daß ich im Unrecht bin, hätte ich dies genauso hier gepostet.
Also:
in der abgelaufenen Saison 2011/12 der 1. Kreisliga Rottal in Niederbayern wurde der TuS 1860 Pfarrkirchen mit 33:3 Punkten Meister. Die SF Zeilarn belegen mit 29:7 Punkten Platz 2 und erwarben damit das Recht zur Teilnahme an den Relegationsspielen. Pfarrkirchen gab zunächst zum Thema Aufstieg keine Stellungnahme ab, und Zeilarn bestritt das 1. Relegationsspiel um den Aufstieg in die 3. BL Niederbayern Süd beim Zweitplatzierten der 1. KL Passau, dem SV Röhrnbach. Dieses Spiel gewann Röhrnbach mit 9:6, somit war Zeilarn schon an der ersten Relegationshürde gescheitert.
Wenig später erklärte der TuS 1860 Pfarrkirchen seinen Verzicht auf den Aufstieg in die 3. BL Niederbayern Süd. Die SF Zeilarn argumentierten analog der von Dir vorgetragenen Theorie, daß sie nun als Vizemeister das Recht auf den direkten Aufstieg nach WO G4 sozusagen "erben" sollten.
Die für die Ligeneinteilung zuständige Fachwärtin Mannschaftssport Niederbayern steckte nun in dem gleichen Dilemma, in dem wir uns seit Tagen befinden, und holte sich daher Rat von der BTTV-Führung ein. Ihre Anfrage wurde von Gunther Czepera, Vizepräsident des BTTV, per e-mail folgendermaßen beantwortet:
"Falls eine Relegation gespielt wird und dies ist hier der Fall, ersetzen die DfB die WO G 2 bis WO G 5.
In B 2. Steht, dass das Aufstiegsrecht auf den Meister beschränkt ist und nicht ersetzt wird.
Demnach werden alle frei werdenden Plätze – und dazu zähle ich dann den freien Platz, der durch Verzicht des Meisters entsteht – aus der Platzierung der Relegation entnommen. "
Mit B 2 ist hierbei der entsprechende Paragraph aus den DfB für die Relegation gemeint. Die Fachwärtin Mannschaftssport Niederbayern hat dementsprechend die SF Zeilarn in der vorläufigen Ligeneinteilung der 1. KL Rottal zugeordnet.
Um es nochmal zu betonen, Rudi: mir geht es hier in keiner Weise darum, Dir regeltechnisch einen reinzuwürgen, im Gegenteil. Du bist normalerweise eine wandelnde Enzyklopädie

, was die WO betrifft, und jeder hier im Forum ist froh, daß Du immer mit Rat und Tat zur Seite stehst. Ich schlage vor, wenn ich in der kommenden Saison mit Gilching bei Euch in Thalkirchen aufschlage (seit über 15 Jahren mal wieder!), trinken wir ein Bier drauf.