Nun denn...Was sie glauben einschränken zu können und was sich rechtlich letztlich durchsetzen lässt sind 2 Paar Schuhe...
Mit der Forderung sind schon anderen Firmen gescheitert... :-) siehe
Händler darf Markenranzen versteigern – trotz Scout-Verbot
In dem Fall ging es sogar um Neuware...Gebraucht halte ich für noch schwieriger. Schliesslich kann mir Adidas ja nicht vorschreiben, was ich mit meinem erworbenen Produkt mache. Ist aber OT...