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AW: adidas möchte ab Januar 2013 Verkäufe u.a. über Onlineauktionshäusern untersagen
Ihr versteht das falsch, ADIDAS möchte den Verkauf von Neuware auf Plattformen untersagen, auf denen gleichzeitig auch Gebrauchtware verkauft werden kann bzw. auf welchen mehrere Händler die selbe Ware verkaufen.
Den Verkauf gebrauchter Ware können sie gar nicht untersagen.
Das Verbot betrifft nicht mal Amazon und Onlineauktionshäuser direkt, sondern die Händler die dort verkaufen. Die einzige Handhabe die Adidas hat, ist, diesen die Lieferverträge zu kündigen.
Geändert von fuxi (15.06.2012 um 14:41 Uhr)
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