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Alt 04.12.2003, 13:03
MagicBackhand MagicBackhand ist offline
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Re: Umgang der Union mit Hohmann

Zitat:
Zitat von Midian
:confused: Ich hörte, man sollte, bevor man sich zu so einer solchen Aussage hinreisen läßt, wenigstens einmal einen Solschenizyn oder eine Applebaum gelesen haben ... ?!?
Hat ihn denn außer ein paar Revolverblatt-Journalisten ein namhafter Historiker wirklich "widerlegt" ?!
Im Übrigen zieht Hohmann aus dem Gesagten folgende Schlußfolgerung:
...Daher sind weder " die Deutschen" , noch " die Juden" ein Tätervolk.( Hohmann) abstrus ? nun ja ...
Schlimm allein fand ich nur, dass diese unnötige Rede erneut Legionen von profilierungssüchtigen, geifernden Gutmenschen aus ihren Höhlen kriechen ließ - die Beachtung schier unerträglich wurde. Denn, Sharon: "Wir reden über kollektiven Antisemitismus", oder ?!? Wozu dann dieser Aufriß ?

Mario

Zum Thema Abstrus: Es fängt schon damit an, daß Hohmann die Juden als Volk im ethnischen Sinne begreift wie die Deutschen. Das sind sie nicht. Die Juden sind eine Religionsgemeinschaft, die sich aus vielen verschiedenen Völkern und Nationalitäten zusammensetzt. MAn kann auch die Bürger des Staates Israel nicht einfach als Volk der Juden o. ä. bezeichnen. Juden im eigentlichen ethnischen Sinn sind höchstens die Menschen aus der Gegend des biblischen Judäa, wo der Begriff "Jude" auch seine eigentlichen Wurzeln hat. Es ist absolut bekloppt, eine Religionsgemeinschaft als Volk hinzustellen. Die Christen sind ja auch kein Volk. Und wenn man am Ende wie Hohmann hingeht und sinngemäß sagt, daß jüdischen Täter der sowjetischen Revolution ja eigentlich auch keine Juden sondern "gottlose" Personen gewesen seien, widerspricht man sich auch noch selber.

Ich hatte das "Vergnügen", die Hohmann-Rede noch zu lesen, als sie auf der Site der Tagesschau noch zu finden war. Sein Vergleich hinkt schon nicht mehr, der kriecht höchstens noch. Außerdem übersieht Hohmann auch die Juristische Seite der ganzen Diskussion um "Täter". Unser heutiger Staat gilt Völkerrechtlich als Nachfolger des Deutschen Reiches. So ist es nunmal. Und genau wie ein Erbe hat das heutige Deutschland für die Folgen des Tuns seines Rechtsvorgängers einzustehen. Deswegen auch die berechtigten Schadenerstatzzahlungen. Die Deutschen sind zwar sicherlich kein "Tätervolk" ( was für ein schauerlicher Begriff ), aber der Deutsche Staat hat als rechtlicher Nachfolger des NS-Regimes für dessen Unrecht einzustehen. Das darf man aber nicht mit der Frage verwechseln, inwieweit die heutige Deutsche Bevölkerung noch moralisch zur Verantwortung zu ziehen ist ( meine Meinung: gar nicht, denn wer damals noch nicht gelebt hat, kann auch keine moralische Verantwortung für die Taten des NS-REgimes tragen ). Sicherlich kann man darüber auch diskutieren ( denn gerade die älteren haben in der NS-Zeit schon gelebt ), aber das ist ein anderes Thema.
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Gazelle 2.0
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