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AW: Auswirkungen/Wertigkeit der Relegationsspiele
Das ist natürlich eine gute Frage....
Ich komme aus dem WTTV das gleiche (sehr ähnlich) gab es hier auch von der Bezirksliga zur LL.
Die Sache ist ja die: jeder Kreis darf einen direkten Aufsteiger zum Bezirk melden (denke ich mal). Frage ist wann ist dafür der Termin. wenn der noch nicht verstrichen ist kann der Kreis Traunstein nach dem verzicht von Freilassing natürlich jemand anderes melden in den Fall Oberteisendorf als 2. der KL.
Betrachten wir das ganze mal andersrum:
1. Wenn Freilassing schon vor den Relegationsspielen verzichtet hätte, dann hätte man Oberteisendorf garnicht erst Relegation spielen lassen (sondern dern dritten) und Oberteisendorf wäre auch aufgestiegen.
Daraus folgt wenn man sowas in Zukunft vermeiden, will darf man einen Aufstiegsverzicht der KL ersten nur noch bis zur Relegationsrunde zulassen. Dann hätte Freilassing sich eher entscheiden müssen.
2. Der Kreis Traunstein müßte dann ja auf seinen direkten Aufstiegsplatz verzichten. Das hätte dann aber zur Folge das Freilassing und Oberteisendorf nächstes Jahr 1. KL spielen dürfen/müssen und dann natürliuch dafür unten eine Mannschaft weniger aus der 2. KL aufsteigen kann bzw eine mehr absteigen muss. Das kann man denen plötzlich nachträglich auch nicht zumuten!!!
Fazit: das ganze ist rechtlich wohl ok, weil der Kreis ebenrechtzeitig den 2. der KL Oberteisendorf als Direktaufsteiger gemeldet hat. Wenn man das ganze in Zukunft vermeiden will kann man nur den Meldetermin für den Direktaufsteiger vor die Relegation legen und dann muss sich der KL erste bis dahin entscheiden ob er verzichten will. Wenn er dann danach verzichtet kann er nicht mehr in der KL antreten sondern wird komplett gestrichen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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