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Alt 21.06.2012, 22:29
Matousek Matousek ist offline
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AW: Auswirkungen/Wertigkeit der Relegationsspiele

Zitat:
Zitat von jakernst Beitrag anzeigen
Ich kann leider eine Entscheidung der abgelaufenen Saison nicht nachvollziehen, und wäre euch deshalb für euere Stellungnahme/Meinung dankbar:

Sachverhalt:
Nach Abschluss der Saison 2011/12 trafen im ersten Relegationsspiel die beiden Zweitplatzierten der 1. Kreisliga Traunstein/Rosenheim (TSV Oberteisendorf/ASV Eggstätt) aufeinander. In diesem Spiel konnte sich der ASV Eggstätt klar beim TSV Oberteisendorf mit 9:3 durchsetzen.
Das zweite Relegationsspiel beim TV Laufen II (8. der 3. Bezirksliga Südinn) verlor Eggstätt mit 5:9, war aber damit nach Beendigung der Relegationsspiele vor dem TSV Oberteisendorf platziert.
Im Nachgang der Relegationsspiele verzichtete der Tabellenerste der 1. Kreisliga Traunstein (TSV Freilassing) auf seine Aufstiegsbereitschaft und wurde dadurch durch den Tabellenzweiten (TSV Oberteisendorf) ersetzt.
Somit ist der in der Relegation unterlegene TSV Oberteisendorf in der 3. Bezirksliga, der über den TSV Oberteisendorf siegreiche ASV Eggstätt aber nicht.
Auch wenn diese Situation derzeit noch durch die WO/DfB gedeckelt ist, bin ich der Meinung, dass hier eine Änderung der WO/DfB unbedingt nötig wäre, da das Ergebnis der Relegationsspiele auf jeden Fall höher bewertet werden müsste als ein nachträglicher Aufstiegsverzicht des Tabellenersten einer Parallelliga.
Leider habe ich auf eine diesbezügliche Anfrage beim stv. BV Stock und beim Fw Mannschaftssport Dobner bislang noch keine Antwort erhalten :-(
Hatten zu diesem Thema in einem anderen Thread schon eine intensive Diskussion (kostet mich auch eine Maß) u. war auch der Meinung, dass der Zweite bei Verzicht des Ersten das Aufstiegsrecht hat (WO G2-5), unabhängig von den Releergebnissen.
Habe mich dann mit VP Cepera auseinander gesetzt. Er hat einen Antrag zur VHA-Sitzung gestellt, wo dann eindeutig geregelt ist, dass bei Relegation die WO G 2-5, ausgeschlossen ist.

Habe einen Auszug aus den akt. Dfb für Relegation einkopiert.
B Verfahrensbestimmungen
1. Nach jeder Spielzeit steigen aus Spielgruppen mit 8 und mehr Mannschaften die
beiden letzten, mit 7 und weniger Mannschaften die letzte Mannschaft ab.
Sind 3 parallele Spielgruppen unterstellt, dann steigen 3 Mannschaften ab.
2. Jeder Meister erwirbt das Recht auf den Direktaufstieg in die nächst höhere Spielklasse (ausgenommen in die Bayernliga Jugend). Das Direktaufstiegsrecht ist auf den Meister beschränkt, ausgenommen bei einer eingleisigen Ligenstruktur. Dort steigt auch der Tabellenzweite direkt auf.
In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens zwei Mannschaften auf, im Falle von 3 unterstellten parallelen Spielgruppen mindestens 3 Mannschaften.
Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw.Spielgruppe in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen.

Leider wird bei diesen DfB nicht eindeutig die WO G 2-5 ausgeschlossen, so dass es durchaus zu verschiedenen Auffassungen kommen kann. M.E. könnte das ein Fall für ein Sportgerichtsverfahren sein.
@Fastest115
In Bayern wird der Tabellenzweite bei Verzicht nicht ersetzt.

Geändert von Matousek (22.06.2012 um 07:07 Uhr)
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