Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Es wurde nichts auf der Homepage veröffentlicht.
Zu dem Wechsel: ein Wechsel kann nicht einfach so rückgängig gemacht werden. Wurde das Formular korrekt ausgefüllt und abgeschickt, ist ein Wechsel gültig und nicht wieder rückgängig zu machen. Bei dem Wechsel von Kathrin Mühlbach waren diese Voraussetzungen nicht gegeben und der Verband hat ihn deswegen anuliert.
Es ist aber nicht möglich, weil eine Mannschaft die Klasse gehalten hat, nachträglich auf den Wechsel zu verzichten.
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Frank, das stimmt so nicht, siehe WO DTTB, B4.2:
"4.2 Die Rücknahme oder Änderung eines Antrages zum gleichen Wechseltermin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei einem schriftlichen Einverständnis aller Beteiligten (Spieler, abgebender und aufnehmender Verein) kann ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung nur in der Zeit vom 1. bis 30. Juni (bei Wechselanträgen zum 1. Juli) und vom 1. bis 31. Dezember (bei Wechselanträgen zum 1. Januar) zurückgenommen werden. Die Rücknahme ist an den zuständigen Mitgliedsverband zu senden.
Maßgebend für das fristgerechte Absenden sind das Datum des Poststempels oder des Einlieferungsscheins/Übergabebestätigung oder des Telefax-Empfangsjournals.
Die Rücknahmemöglichkeit gilt nicht für die vier höchsten Spielklassen. Weitere Anträge zum gleihen Wechseltermin und verspätet gestellte Anträ- ge sind zurückzuweisen und gelten als nicht gestellt."
Diese Regelung macht auch durchaus Sinn, wenn wie in diesem Jahr Vereine erst weit nach der Wechselfrist erfahren, dass sie doch noch aufgestiegen sind. Was in den Fällen, nun tatsächlich passiert ist, die bekannt sind, weiß ich nicht.
Auf der STTB-Seite gelangt man jedenfalls beim Klicken auf die Wechselliste von tt-info auf eine leere Seite - evtl. haben ja alle Spieler einen solchen Antrag gestellt?