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Alt 06.08.2012, 11:07
Friessling Friessling ist offline
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AW: Die Funktionäre und ihre Willkür

Im § 12 Wahlen steht geschrieben:
3. Scheidet ein Verbandsmitarbeiter vorzeitig aus einem Amt aus, kann der Gesamtvorstand einen anderen Verbandsangehörigen kommissarisch bis zum nächsten Verbandstag in ein Amt berufen.

Im dem beschriebenen Fall wurde allerdings der Zurückgetretene, nachdem er sich angebiedert hat, wieder kommissarisch eingesetzt. Zu der damaligen unschönen Aktion, seitens des BSW, möchte ich mich hier nicht äußern. Erwähnt muss noch werden, dass trotz aller Bemühungen, niemand für das Amt gefunden werden konnte. Mittlerweile hat ihn der Bezirkstag in seinem Amt bestätigt.

Ich kann mir gut vorstellen, dass sich der Bezirkssportausschuss in seiner Mehrheit den Angriffen nicht mehr aussetzen möchte und sämtliche Anträge ob berechtigt oder unberechtigt ablehnt. Wenn man aber seine besten Spieler die Möglichkeit geben will, sich für höhere Ranglisten zu qualifizieren, muss man auch Entscheidungen treffen und auch dazu stehen. Eine kategorische Ablehnung solcher Anträge ist m.E. der falsche Weg. Verhinderungen, wie beispielsweise, Verletzung oder berufliche Abwesenheit (kein Urlaub) wären Gründe, die man berücksichtigen müsste.
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