Das Problem ist, dass der Begriff "durchlaufend" sprachlich nicht eindeutig ist und daher unterschiedlich interpretiert werden kann.
Mathematisch wäre die Definition eindeutig, wenn man vom Schläger fordern würde, dass er ein einfach zusammenhängenden Gebiet darstellen muss.

Damit wären Ausbuchtungen jeder Art erlaubt aber keine Löcher. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Regel wohl genau in diesem Sinne gemeint war, womit Löcher nicht erlaubt und der erwähnte Schläger somit nicht zugelassen wäre. Damit erübrigt sich dann auch die Frage, wo der Belag beginnt usw. ...