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Alt 14.08.2012, 21:33
Harry Stiegler Harry Stiegler ist offline
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AW: 3. Bezirksliga Würm 2012/2013

Ich habe zu den Videos eine regeltechnische Frage:

Darf ich IN EINEM PUNKTSPIEL, sagen wir beispielhalber in der 3. Bezirksliga Würm, meinem Gegner im Einzel oder Doppel untersagen, das Spiel zu filmen?

Meine Frage zielt dabei nicht in erster Linie auf Regularien des BTTV ab - da kann unter Umständen alles mögliche drinstehen, was einer juristischen Überprüfung nicht notwendigerweise standhalten würde, wenn es denn tatsächlich jemand juristisch überprüfen lassen würde. (Ich erinnere mich dunkel an die Einführung einer "Ausländerquote" vor etlichen Jahren, die von BTTV-Präsident Wagner damals durchgeboxt wurde und sich recht bald als juristisch nicht haltbar erwies, was jedem, der bis drei zählen konnte, von vornherein klar war. Ich will damit allerdings nicht implizit andeuten, daß Herr Wagner nicht bis drei zählen kann.)

Meine Frage zielt vielmehr auf die zivilrechtliche Faktenlage ab. Es gibt ja das sogenannte "Recht auf das eigene Bild", oder wie auch immer das genau im Juristendeutsch heißt. Das läuft wohl im Wesentlichen darauf hinaus, daß man als Einzelperson zwar in der Menge gefilmt werden darf, aber nicht unbedingt spezifisch bei der Ausübung seines Sportes - es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse an einer medialen Berichterstattung vor, was ich in der 3. Bezirksliga Würm sehr stark bezweifle.

Des weiteren bin ich mir nicht sicher, in wie weit zwischen dem Filmen an sich und dem Veröffentlichen des gefilmten Materials unterschieden werden muß.

Haben wir zufällig einen Juristen hier im Forum, der die Sache mal professionell erläutern kann?
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