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Zitat von Oliman99
Wie jetzt? Wenn der Belag auf der Liste steht und auch nicht vergessen wurde ihn dort zu streichen, dann ist er zugelassen
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Richtig. Und zwar bis zum 31.12.03
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Zitat von Oliman99
und wird eben nicht verboten sein.
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Falsch, denn ab 01.01.04 steht er nicht mehr auf der Liste.