Zitat:
Zitat von Hansi Blocker
natürlich nicht erlaubt
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Die Dämpfungsschwämme mancher Glatt-Antis oder das Zeug, was manche Anbieter als Dämpfunsschwämme verticken, unterscheidet sich nur unwesentlich von Moosgummi.
Des Weiteren: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer soll, ohne den Belag vom Schläger zu entfernen (nicht erlaubt), von außen feststellen, ob das Moosgummi oder ein sonstiger Dämpfunsschwamm ist?
@Threadersteller:
Zum Moosgummi: nicht dicker als 1 mm. Das dämpft schon enorm... Eventuell dieses etwas härter machen (bin leider kein Fachmann darin, wie sowas geht), sonst spielt sich das sehr schnell sehr schwammig. Versuch welches mit 0,5 mm Stärke zu finden (ist aber sehr selten)!