Zitat:
Zitat von Trillian
Der Wechselantrag an sich wohl eher nicht, Unterschriftsfälschung schon.
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Da hast du mich falsch verstanden. Wenn du mir eine Postkarte schickst und Timo Bolls Autogramm druntersetzt, dann ist das albern aber nicht kriminell. Meine Frage ist, ob ein Wechselantrag als eine "Urkunde" im Sinne des Strafrechts gilt oder nur das Sportgericht interessiert.
(Der Arbeitsvertrag wäre dann noch mal eine andere Sache, aber von dem ist ja bisher gar nichts bekannt.)