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Alt 23.08.2012, 09:06
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe

Zitat:
Zitat von Tackiness Beitrag anzeigen
Fällt ein Wechselantrag unter das Strafrecht?
Muss ein Wechselantrag auf DTTB-Ebene (Von Verband zu Verband) überhaupt unterschrieben werden? Oder ist es wie hier im WTTV erst nur mal 'ne Formsache (Da der Wechselantrag vom Verein online gestellt werden kann, ohne dass Unterschriften vorgelegt werden müssen), die der Antrag stellende Verein sich von dem wechsellwilligen Spieler bzw der Spielerin unterschreiben lassen muss und erst auf Verlagen des Verbandes bei "Unstimmigkeiten" vorlegen muss? Falls das auf DTTB-Ebene (Von Verband zu Verband) genau so gehandthabt wird wie auf der WTTV-Verbandsebene, kann es durchaus so sein, dass die sportrechtlich bindende Unterschrift erst wesentlich später geleistet wird und bis dahin 'ne Menge in den Gazetten geschreiben werden kann und auch von wem auch immer verbreitet werden...

Wie sieht's auf DTTB-Ebene denn damit aus, dass zur Erteilung einer Spielberechtigung - gilt auch beim Wechsel der Spielberechtigung - eine Vereinsmitgliedschaft zwingend vorgeschrieben wird? Ist zumindest hier im WTTV so. Falls das auf DTTB-Ebene ebenso ist - meine eigentlich, dass das in der DTTB-WO für alle Mittgleidsverbände gilt - also auch für die 1.BL Damen, egal welchem Landesverband der Verein angehört.

WO B 1.2 Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung
ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein.


Demnach müsste Frauenlautern ja auch ein unterschriebener Mitgliedsantrag vorliegen, der dem der DTTB bzw den Landesverbände ebenfalls - und zwar nicht nur - in dem Streitfall vorgelegen haben muss. Ohne den Nachweis, dass eine Spielerin Vereinsmitglied ist, dürfte eigentlich keine Spielberechtigung - und auch kein Wechsel - stattgegeben werden. In der höchsten Damenklasse sollte so etwas schon genauer genommen werden - meine ich zumindest...

Bevor hier nach - aus meiner Sicht - abstrusen Strafrechtlichen Relevanzen wegen einer dämlichen Unterschrift auf einem TT-Verbands-Wechselantrag gefragt wird, würde ich es vorziehen den Ball flach zu halten und erst mal wissen wollen, ob und wie die oben angesprochenen sportrechtlichen WO-Punkte eingehalten worden sind. Ich zumindest gehe mal davon aus, dass es 'ne Menge SpielerInnen gibt, bei denen Hektik aufkommen würde, wenn man deren erteilte Spielberechtigung nach den gültigen Vorschriften überprüft. Da würden sicher einige im Nachhinein Unterschriften leisten müssen, die eigentlich schon bei der Erteilung der Spielberechtigung vorgelegen haben müssten. Auch das ist dann streng genommen Urkundenfälschung...

Grundsätzlich geht es hier um eine talentierte junge Dame, die im Augenblick recht unglücklich sein dürfte. Das find ich grundsätzlich traurig.

Jeder der Kinder hat wird sich wohl kaum über Väter wundern, die sich für ihre Kinder einsetzen. Ich tippe mal drauf, dass Eltern täglich millionenfach übers Ziel hinausschießen...

Und mal ehrlich, eine dämliche Unterschrift auf einem Wechselantrag eines TT-Verbandes ist wohl nix wo man gleich mit der Strafgesetz-Keule schwingen sollte.

Leute, wir finanzieren 'nen schmarozenden EX-Bundspräsidenten, der seinen Ex-Vertrauten eiskalt über die Klinge hat springen lassen, jeden Vorteil hat mitgenommen, der sich ihm bot, der Journalisten drohend auf die Mailbox quaselte, dann einen KTzG, der Schaumschläger aus gutem Haus schlechthin, der sich mit 'nem Dr-Titel meinte Schmücken zu müssen, haben wir auch ungestraft ziehen lassen und nun wird hier nach dem Strafrecht wegen einer Unterschrift auf einem TT-Verbands-Wechselantrag geschrien. Ich fass' es nicht....
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