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Die Entscheidung war unrechtens.
Hier ein Auszug aus den Internationalen Tischtennisregeln A:
4.6 Beide Schlägerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen
matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz.
4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit
seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen
sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend
verändern.
Das nix durchschimmern darf steht nirgendwo. Aber wenn es nicht mehr geringfügig war, hat er richtig gehandelt!
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