Zitat:
Zitat von Tackiness
Kleine Klarstellung aus Frau(en)lautern:
"Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor, offen ist auch, ob die Beklagten in Revision gehen. „Das ist auch Sache der beiden Verbände, Kathrin hat bei uns keinen Vertrag. Wir sind außen vor, ich sehe uns nicht unter Zugzwang“, hält Manager Heinz Falk die Füße still."
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Wie vermutet hat Fraulautern gar kein Interesse mehr an Kathrin Mühlbach.
Wenn sie dort kein Vertrag (mehr?) hat, wird sie wohl auch kein Mitglied (mehr?) in Fraulautern sein. Die Mitgliedschaft wird sie (oder wer auch immer) spätestens bei der vorausgegangenen Einigung der Verbände und dem Gang nach Leutzsch gekündigt haben. Dem zur Folge kann auch kein Sportgericht entscheiden, dass sie nun wieder für Fraulautern eine Spielberechtigung haben soll. Die können höchstens entscheiden, dass sie keine Spielberechtigung für Leutzsch erhält.
Siehe WO:
B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen
der Spielberechtigung
Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung
zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses
aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt
war.