Einzelnen Beitrag anzeigen
  #35  
Alt 28.08.2012, 02:32
Kompletter Wahnsinn Kompletter Wahnsinn ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Herne
Beiträge: 483
Kompletter Wahnsinn ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Hallo Fastest,

ich glaube, in Deiner logischen Auslegung muss ich Dir widersprechen.

Dein Argument verstehe ich so (ich verkürze es):
Veränderte Eigenschaften UND zufällige Abweichungen -> Unzulässigkeit - d.h.
Veränderte Eigenschaften OHNE zufällige Abweichungen -> keine Unzulässigkeit.

Nach meinem Verständnis ist das hier aber klar als kausaler Zusammenhang formuliert:
Veränderte Eigenschaften WEGEN zufälliger Abweichungen -> Unzulässigkeit. Der Fall
Veränderte Eigenschaften NICHT WEGEN zufälliger Abweichungen ist unter TT-Regeln B 4.2.2 geregelt, wo es um nicht-zufällige Abweichungen durch bewusste Behandlung geht, die verboten ist, womit bereits eine vollständige Disjunktion besteht.

Ich verstehe es also so, dass entscheidend veränderte Belageigenschaften grundsätzlich unzulässig sind, weil sie als genau der Grund genannt werden, aus dem zufällige Abweichungen überhaupt relevant für die Zulassung sind.

Und kein SR kann die Glätte eines Belags messen, aber mit Hilfe eines Reibetests festzustellen, dass sich die Eigenschaften eines Belags entscheidend verändert haben, sollte bei entsprechender Materialkenntnis zumutbar sein.
Mit Zitat antworten