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Alt 28.08.2012, 14:42
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Die Glätte eines Belags ist jedoch kein Prüfkriterium der RzSchlk
Auszüge aus der Richtlinie zur Schlägerkontrolle...

2 Regelgrundlagen

4.2 Spielgerät
4.2.2 Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie
es von der ITTF genehmigt wurde
, d.h. ohne irgendeine
physikalische, chemische oder andere Behandlung, welche
die Spieleigenschaften,Reibung,
Aussehen, Farbe, Struktur,
Oberfläche usw. verändert. Insbesondere dürfen keine
Zusätze verwendet werden.

4.6 Schritt 6: Prüfung der allgemeinen
Beschaffenheit des Schlägers
Im letzten Schritt wird der Schläger auf seine allgemeine
Beschaffenheit hin überprüft. Dazu zählt die
vollständige Abdeckung des Schlägerblattes durch
den Belag (Toleranz 2,0 mm) bzw. ein Überstehen
des Belages über das Schlägerblatt hinaus (Toleranz
2,0 mm). Ferner wird der Belag im Hinblick
auf
evtl. Risse, Beschädigungen, Konformität der
Farben und ggf. Beschaffenheit der Noppen bei
Außennoppenbelägen überprüft.


Jetzt dürfen die Experten hier drei mal raten, was wohl mit der Beschaffenheit der Noppen bei Noppenaußenbelägen gemeint sein könnte...

Da immer noch der OSR über die Zulässigkeit von Spielmaterial zu entscheiden hat und auf das Prüfverfahren zur Beschaffenheit von Noppenaußenbelägen in den Richtlinien nicht näher eingegangen wird, darf man wohl davon ausgehen, dass der jeweils zuständige OSR selbst ein geeignetes Prüfverfahren auswählen darf. Ein Reibetest der ergibt, dass kein spürbarer Reibungswiderstand vorhanden ist, ist sicher geeignet.

Nach diesem Urteil werden OSR lediglich dazu verpflichtet bei Beanstandungen ein Protokoll im Sinne der Richtlinien zur Schlägerkontrolle zu führen, in dem sie alles Relevante festhalten. Deshalb kann keineswegs von einem Referenzurteil in Sachen glatte lange Noppen gesprochen werden - das Spieler mit glatten langen Noppen das gern so sehen wollen, liegt in der Natur der Sache.

Ob nun in Zukunft Schiedsrichter sich den "Stress" antun wollen ein Protokoll zu führen, oder lieber alles durchwinken, bleibt abzuwarten. Ebenso ob bei einer Bestandung trotz Protokollierung Protest eingelegt wird und darauf hin der protestierenden Partei/Person von der zuständigen Stelle recht gegeben wird, ebenso.

Mag nun durchaus sein, dass die Schiedsrichter des WTTV ebenfalls das Interesse daran verlieren für fairen Wettbewerb im Rahmen der eh schon bescheidenen Möglichkeiten zu sorgen. Man stelle sich gleich mal den nächsten Protest vor, wenn ein OSR sich erdreistet auf Grund eines Tests mit der Netzlehre einen Belag für zu dick oder zu uneben zu befinden!!! Was soll er denn dann in dieses nun vorgeschriebene Protokoll reinschreiben? Das er mit seiner unpräziesen und nicht geeichten Netzlehre "gemessen" hat? Welchen Wert soll er denn dann in dieses Protokoll reinschreiben? Ca. X-Millimeter zu dick, zu konkav bzw konvex? Das wird dann doch aller Wahrscheinlichkeit von der nächsten Instanz wieder wegen fehlender präziser Informationen, die zur Beurteilung notwendig sind, in der Luft zerrissen und er steht dan als Depp da...

Ich persönlich finde es wesentlich schwieriger einen Aufschlag aus der Position des Schiedsrichters richtig zu beurteilen, als den kinderleichten Reibetest durchzuführen und daraus eine sicheres Urteil abzuleiten. Kein Reibungswiderstand bedeutet, dass ein Schläger nun mal nicht regelkonform sein kann. Das es keine zugelassene lange Noppe gibt, die arschglatt ist, ist jedem bekannt. Dazu braucht es auch keine sonderlichen Materialkenntnisse, sondern nur Regelkenntnisse.

Naturgemäß zetern die Spieler, die sebst glatte lange Noppen spielen - wodurch die Glätte auch immer hervorgerufen wurde, ist völlig uninteressant - ganz gern bei diesem Thema. Das man bücherfüllende "Anleitungen" in den einschlägig bekannten Noppenforen findet, wie man Noppen möglichst unerkennbar und mit möglichst hohem Effekt "verbessert", ist auch kein Geheimnis. Eben so wenig ist es ein Geheimnis, dass verbotenes behandeltes Material, welches damit beworben wird, dass es nicht nachzuweisen ist, im Handel zu kaufen gibt. Ein Schelm, der daraus jetzt den Schluss zieht, dass das Zeug gekauft und in den Ligen und auf Turnieren benutzt wird...

Klar, es sind immer die bösen Schiedsrichter vom WTTV, die den Spielern mit angeglich unzulässigen und unzuverlässigen Schlägertest das Leben zur Hölle machen. In anderen Verbänden ist man da um des lieben Friedens Willen auf dem Auge lieber blind. Das wohlwollende Schulterklopfen von den armen gebeutelten Spielern aus dem WTTV ist ihnen dadurch sicher gewiss. Dass das für einen möglichst fairen TT-Sport zuträglich ist, werd' ich allerdings bezweifeln dürfen.

Aber immerhin gibt es sehr sehr viele Spieler, die das Glattnoppenverbot trotz Einbüßung der damit einhergegangenen Spielstärke akzeptiert haben und einfach auf zugelassenes Material wechselten. Das die sich angesichts dieser Diskusion hier ein wenig verarscht vorkommen, kann ich gut verstehen. Klar, all das gilt auch für die tunenden NI-Spieler, aber hier geht es ja um das sogenannte "Referenzurteil in Sachen glanti/gln".

Dieses ganze Rausreden, dass die extreme Glätte durch abspielen hervorgerufen wurde und das die Regeln angeblich nicht bei abgespielten Belägen, die ansonsten nicht beschädigt sind, sondern nur ihre zugelassenen Spieleigenschaften völlig verloren haben, greifen, könnte ich, wenn es nicht so traurig wäre, glatt lustig finden...

Geändert von User 17544 (28.08.2012 um 14:58 Uhr)
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