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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Mal aus meiner unwesentlichen Sicht und eher abstrakt betrachtet
Wird kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt erwächst diese nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist automatisch in Rechtskraft und die Spielerin kann nach Rechtskraft gemäß der Entscheidung für den entsprechenden Verein auflaufen.
Sollte bis zum 1 Punktspiel noch keine rechtskräftige Entscheidung vorliegen, würde ich als betroffener Verein auf den Einsatz der Spielerin verzichten, um einer etwaigen nachträglichen Aberkennung der Punkte wegen Einsatz einer nichtberechtigten Spielerin aus dem Weg zu gehen.
Sollte sich die rechtskräftige Entscheidung noch hinziehen wäre es aus meiner Sicht pragmatisch am sinnigsten die Spiele des betroffenen Vereines zu verlegen. Kann es mir nicht vorstellen, daß es im Bereich Spielberechtigung sowas wie eine "vorläufige Vollstreckbarkeit" gibt,
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