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Alt 29.08.2012, 21:37
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Zitat:
Zitat von jan-berthold Beitrag anzeigen
Im STTV ging eine Mail an alle OSR, dass sie nur noch das kontrollieren dürfen, wofür sie Testgeräte haben.
Es muss alle Beanstandungen genau und mit MESSWERTEN dokumentiert werden.
Genau an diesem Umstand reibe ich mich

Wer nicht mindestens eine Messlupe besitzt, sollte die Belagsdickemessung besser auch gleich sein lassen. Glänzende Beläge anhand der Spiegelung einer Netzlehre zu beurteilen? Bist du irre? Konkav, konvex? Egal, dafür hat der kleine VSR in der OL/RL und selbst kaum ein NSR in der 2. BL die nötigen Messgeräte dabei.

Zitat:
Zitat von jan-berthold Beitrag anzeigen
Da es nix gibt was bei glatten Belägen einen Wert ausspuckt, darf da nix gesperrt werden.
Ausser es ist eine Nachbehandlung offensichtlich (z.B. abplatzende Beschichtung/veränderte Maße der Noppen durch chemische Behandlung/...).
Aha, erklär mal bitte, welche Messwerte du für veränderte Maße der Noppen durch chemische Behandlung in Zukunft auf einem Bericht zur Schlägerkontrolle anzugeben gedenkst. Grob sichtbare Anomalien, mag man an Hand von z.B. Handyfotos den werten Damen und Herren des Sportgerichts im Protestfall ja noch begreiflich machen können...
Zitat:
Zitat von jan-berthold Beitrag anzeigen
Reibetest mit Ball ist doch eh sinnlos, geht doch schon los wenn jeder den Ball mit anderem Druck übe den Belag zieht.

Sorry, dass ich dir das so direkt sage, aber in dem Fall weisst du offensichtlich nicht wovon du redest. Mittels eines Reibetest mit einem Ball eine arschglatte Noppe zu erkennen ist nun mal kein Hexenwerk.
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