Sind die 17,5*17,5 cm auch noch an eine bestimmte Form gebunden oder darf man im Prinzip (vorrausgesetzt es gäbe einen passenden Belag) auch einen quadratischen Schlägerkopf o.ä. verwenden?
Oder machen wir das von mir aus auch unabhängig von der Größe: Darf ich mein (zugelassenes) Holz so absägen / meine (zugelassenen) Beläge so abschneiden, dass irgendwelche Ecken dran sind?
Um derartigen Fragen gleich vorzubeugen: Nein, ich habe nicht vor das auszupobieren!