Zitat:
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Zitat von STTB
Da aus Frankfurt/Main aber bis Mittwoch, 29 August, noch keine schriftliche Begründung der Entscheidung mit Rechtsmittelbelehrung vorgelegen hat, legte der STTB „vorsorglich und fristwahrend“ Einspruch/Widerspruch gegen das Urteil ein.
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Darf man das denn, wenn das Urteil noch gar nicht schriftlich vorliegt? Wenn ich der DTTB wäre, würde ich den Einspruch/Widerspruch mal gleich wegen Formfehler annullieren