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Alt 04.09.2012, 14:37
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Zitat:
Zitat von gladi Beitrag anzeigen
du definierst tischtennis mit aufschlag, topspin, schuss etc.! meines wissens hat tischtennis aber mit kurzer noppe außen angefangen.
Ist ja alles richtig...

Hier geht's aber schlicht um die Einhaltung von Regeln. GLN sind nun mal unzulässig. Genau wie jegliche Veränderung an zugelassenem Spielmaterial.

Stell dir doch lieber mal die Frage warum jemand überhaupt Protest gegen die Entscheidung eines OSR wegen der Nichtzulassung des Schlägers einlegt, wo es doch für jeden der zulässiges Material spielt ein Leichtes ist, einen regelgerechten Ersatzschläger vorzulegen. Ist doch eigentlich den Aufwand nicht wert. Da legt man einfach seinen z.B. "nichtabgespielten" Zweitschläger vor, spielt da genauso mit wie mit dem Erstschläger und fertig ist die Laube.

Ein Problem ist es doch erst dann, wenn man so blöd war keinen Ersatzschläger dabei zu haben - dazu kann kein OSR was - oder eben dann, wenn der vom OSR nicht zugelassene Schläger eben entscheidende Veränderungen der Oberfläche aufweist, die eben nun mal nicht zugelassen sind, die der Spieler aber - sagen wir mal - für sein Spiel unbedingt braucht...
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