Zitat:
Zitat von Tackiness
Tja, "genehmigt" heisst nicht "genehmigt" - die Genehmigung kam vom DTTB, aber der DTTB hat sie wieder annulliert. Jetzt noch warten, was der DTTB macht. 
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Wie kam es eigentlich zu dieser Annullierung?
In der Bundesligaordnung steht zu dem Thema:
1.5 Proteste gegen von den Mitgliedsverbänden
oder dem DTTB erteilte oder verweigerte Spielberechtigungen/
Genehmigungen/Freigaben (Abschnitte
B 2 – 5 und E 3 und 4 WO; Abschnitt C 1
BLO) sind nicht zulässig.
Ohne das jemand Protest eingelegt hat, der ja eigentlich laut BLO gar nicht rechtens ist, wird der DTTB ja wohl kaum seine zuvor selbst getroffene Entscheidung KM eine Spielberechtigung für Leutzsch zu erteilen zurücknehmen