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AW: Im Dunstkreis von Urkundenfälschung, Macht, Geld und Liebe
Irgendwie verstehst du es nicht. Es geht nicht um die Aberkennung einer Spielerlaubnis als Teil des normalen Betriebs, sondern um die juristische Annullierung ("von oben") einer von der "spielleitenden Stelle" getätigten Aktion. Im übrigen war diese umstrittene Aktion nicht das Erteilen der Spielerlaubnis für Leutzsch, sondern die Annullierung der für Fraulautern erteilten Spielerlaubnis wegen "Formfehler". Letzteren Schritt hat das Gericht "einkassiert". Dadurch gilt der Wechsel nach Fraulautern weiterhin, und somit ist (laut WO!) keine 2. Spielerlaubnis möglich.
Parallele: in einem Gesetz selbst muss nicht drin stehen, dass es vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt werden kann. Das steht in der Verfassung.
Geändert von nevada (06.09.2012 um 06:20 Uhr)
Grund: Vollzitat entfernt
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