
entweder kann keiner lesen oder man ignoriert es
ein antrag auf spielerwechsel setzt generell die
mitgliedschaft im aufnehmenden verein voraus oder gibt es da verbände mit anderen regelungen

von daher ist die ablehnung des sttb mit begründung "formfehler" doch wohl eindeutig, da fraulautern bestätigt, das k.m. dort nie mitglied ist/war.
man kann allenfalls den verantwortlichen eingabeberechtigten von fraulautern belangen, da dieser etwas voreilig ohne unterschrift auf der mitgliedserklärung den antrag übers system getätigt hat (da dies die Spieler/in nicht selbst können)
wenn leutzsch die mitgliedschaft bestätigt und den wechselantrag im sttv stellt, ist dies dann wohl auch den regularien enstprechend oder ?
das das sportgericht nun die spielberechtigung für fraulautern ausspricht (OHNE MITGLIEDSCHAFT IN DIESEM VEREIN) ist wohl das dümmste urteil, welches man treffen konnte.
bei der ablehnung der spielberechtigung hätte eigentlich nur der alte verein (schwabhausen) das startrecht für k.m. "behalten" können (sofern da noch eine mitgliedschaft besteht).
ansonsten ist k.m. für den spielbetrieb in der hinrunde "vereinslos" und kann evtl. zur rückrunde in einer bezirksliga oder landeslige-truppe aushelfen