Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Wenn du heute einen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber für Januar 2013 unterschreibst, musst du die Lohnsteuer auch bis dahin nicht doppelt bezahlen, oder?
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Gutes Beispiel. Es gilt alleinig der Vertrag mit dem Arbeitgeber. Ich muss nicht vorher einen Wechselantrag bei meinem Finanzamt stellen und wenn ich mit dem zukünftigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließe, dann darf ich natürlich im Anschluß mich bei einem anderen Arbeitgeber bewerben und muss nicht zwingend zu meinem alten Arbeitgeber zurück.
Genauso wie die Lohnsteuer ist auch die Spielberechtigung auch bei einem Wechsel immer nur einmal fällig.
Mir leuchtet ein, dass man im Leistungssport versuchen will eine Mannschaft in einer Runde zusammenzuhalten, aber dafür reicht ja eine Wechselfrist und man braucht ja keinen Antrag auf einen Wechsel und eine spätere Genehmigung des Wechsels.