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Alt 09.09.2012, 22:38
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pong64 Beitrag anzeigen

Vereinsriten sind rechtlich ohne Belang.
Das kann nicht sein. Vereine haben sich selbstverständlich auch an ihre Satzungen zu halten. Ohne das sich an die Satzung gehalten wird, kann keine Mitgliedschaft zustande kommen. Wenn keine Mitgliedschaft zustande gekommen ist, kann ein Verein auch keine Mitgliedschaft auf einem Wechselantrag bestätigen. Denn die gibt es ja dann nun mal nicht. Tut er das doch und der Verband wird davon in Kenntnis gesetzt, dann muss der Wechsel widerrufen werden, weil auf dem Wechselantrag falsche Angaben gemacht worden sind. Wenn ein Verband das anders sieht, würde ich immer ein Sportgericht bemühen. Da Mitgliedschaften immer mit Beiträgen behaftet sind, würde ich das Nichtvorhandensein meiner Mitgliedschaft sogar von einem ordentlichen Gericht bestätigen lassen, wenn der Verein das anders sehen würde.
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