Aus den aktuellen Regelauslegungen für den Bereich des DTTB
Zitat:
Fönen von Belägen
Das Fönen von Belägen ist nach Meinung des RSR generell unzulässig.
Das Erhitzen von Belägen stellt eine physikalische Behandlung dar, die nach den
Internationalen Tischtennisregeln A 4.7 nicht zulässig ist, unabhängig davon, ob ein
Schläger Raumtemperatur aufweist oder nicht. Dies gilt für das Fönen von Belägen
ebenso wie für die Verwendung von Heizdecken oder anderen technischen Hilfsmitteln, wie etwa dem "Belag-Heizkissen" der Firma HERO. Die Firma wurde übrigens bereits im letzten Jahr vom DTTB auf die Unzulässigkeit ihres Produktes hingewiesen. (Regelanfrage 2011)
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