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Alt 12.09.2012, 09:52
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Schlägerwechsel während eines Spieles

Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Dafür hat man man in der Strafrechts-Prüfung mal locker 1-2 Stunden Zeit. Der SRAT etwa 2 Sekunden.
Wobei ein SRaT selbst nur die kleineren Vergehen eigenständig bewertet. Bei gröberen Vergehen, soll ja der OSR hinzugesogen werden. Für die Beurteilung ob ein Schlägerwechsel während eines Einzel oder Doppel zulässig ist, wird wohl auch der OSR hinzugezogen. Falls der OSR die Situation nicht selbst gesehen hat und sich somit kein Urteil über die Situation bilden konnte, wird er sich die Situation vom SRaT schildern lassen und dann auf Grund der Schilderung eine Beurteilung vornehmen.

Solche Situaonen sind wohl immer mit einer Spielunterbrechung von mehreren Minuten verbunden. Das allein ist schon nicht schön.

Wenn die Situation dadurch entstanden ist, dass ein Spieler beim Versuch den Ball zu schlagen an der Tischkannte hängen bleibt oder ihm der Schläger beim Schlagen des Balles aus der Hand rutscht, dann kann man aus meiner Sicht von "unabsichtlich" sprechen.

Wenn ein Schläger nach dem Ende eines Satzes aus tischnaher Distanz auf den Tisch geworfen wird, der Schläger dabei unglücklich aufkommt bzw vom Tisch fällt und dabei beschädigt wird, kann ich die in der Regelauslegungen des des DTTB stehenden Sätze: " Mit einem Schlägerwurf kann noch keine Absicht auf Zerstörung des Schlägers unterstellt werden. Damit ist ein Austauschen eines zerbrochenen Schlägers zulässig." nachvollziehen. Das Zurücklassen des Schlägers auf dem Tisch ist laut Regeln nun mal gefordert und wenn dabei unabsichtlich bei einem kleineren Wurf der Schläger zu Schaden kommt, wird man keinem Spieler Absicht unterstellen wollen.

Wenn ein Spieler den Schläger hochwirft und erkennbar die Absicht hat ihn wieder aufzufangen - aus welchem Grund auch immer - wird eine Beurteilung schon schwieriger. Wird der Schläger nur ein Stück weit hochgeworfen und fällt dann wider erwarten auf den Boden, so würde ich noch von unabsichtlich sprechen. Wirft der Spieler ihn allerdings bis knapp unter die Hallendecke und der Schläger wird dann nicht mehr aufgefangen, dann würde es mir nicht schwer fallen, das als Absicht zu bezeichnen.

Jeder andere Schlägerwurf während eines Spiels (Was der Spieler mit seinem Schläger nach oder vor einem Spiel anstellt, ist für die Beantwortung der Frage wann ein Schlägerwechsel während eines Einzel oder Doppel zulässig ist unrelevant) der eine Beschädigung des Schlägers zur Folge hat, bewerte ich als "nicht unabsichtlich", was den berechtigten/erlaubten Wechsel des Schläger laut Regel B 4.2.4 ausschließt.

BTW: Der Wortlaut der Regel ist folgender:
Während eines Einzels oder Doppels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.

Wie unschwer an der fett hervorgehobenen Passage zu lesen ist, steht in der Regel nicht mehr benutzt werden kann.

Ist man gewillt diesen dort stehenden Wortlaut:" nicht mehr benutzt werden kann" so großzügig zu deuten wie in der Regegelauslegung den Wortlaut: "wenn er unabsichtlich so schwer beschädigt wird" dann muss man zwangsläufig zu der Beurteilung kommen, dass in solchen Situationen sogar mit Schlägern weiterspielen darf, die nicht mehr in dem Zustand sind, dass sie den in den Regeln geforderten Anforderungen entsprechen.

Also ensteht somit eine Situation die eine Ausnahmegenehmigung herbeiführt, sodass selbst mit Schlägern, die z.B. auf einer Seite ein dicke Macke mitten auf dem Belag nach einer unabsichtlichen Beschädigung aufweisen, weitergespielt werden darf. Denn, wie jeder lesen kann, steht da: " nicht mehr benutzt werden kann" und nicht etwa - wie es zumindest aus meiner Sicht gemeint ist - "nicht mehr den Zulassungskriterien eines regelgerechten Schläger entspricht." Mit einer dicken Macke auf dem Belag, kann man schließlich noch weiterspielen und mehr wird in B 4.2.4 nun mal nicht gefordert.

Mir scheint diese knapp gehaltene Regelauslegung zum Thema "Schlägerwurf" mehr Fragen zu hinterlassen, als das in ihr Antworten zu finden sind. Da bedarf es wohl einer Regelauslegung für die Regelauslegung...

Wenn ich mir allein diese Diskussion so anschaue, an der sich wohl auch der eine oder andere gestandene Schiedsrichter beteiligt hat und dabei sehe wie sehr man sich windet einen blöden Schlägerwurf zu bewerten, stelle ich mir die Frage, was sich der eine oder andere hier mitlesende evtl. höherklassige Spieler, der regelmäßig unter "Aufsicht" eines OSR am Spielgeschehen teilnimmt, so beim Lesen denkt. Mir zumindest fällt es schwer daran zu glauben, dass nach solchen Diskussionen Schiedsrichter noch sonderlich ernst genommen werden. Hier wird höchstens aufgezeigt, dass so ziemlich jede Entscheidung eines Schiedsrichters Grund für einen erfolgreichen Protest bietet.
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